Pflege auf Zeit

Kurzzeitpflege

Kurzzeit- und Verhinderungspflege bedeutet Pflege auf Zeit und wird in der Regel für einen Zeitraum von bis zu acht Wochen gewährt. Pflege auf Zeit kann notwendig sein, wenn pflegende Angehörige urlaubs- oder krankheitsbedingt die Pflege nicht sicherstellen können, sie eine Auszeit von der Pflege benötigen oder der gewünschte Heimplatz noch nicht bereitsteht. Beides sind Leistungen der Pflegeversicherung; um diese Leistungen nutzen zu können, muss ein Pflegegrad (Pflegegrad 2-5) vorliegen. In diesem Fall besteht der Anspruch auf jährlich 1612 €.

Die AWO-Kurzzeitpflege

Auch in Ihrer Nähe

AWO-Kurzzeitpflege bieten wir in fast allen unserer stationären Pflegeeinrichtungen. Informieren Sie sich hier: 

Unsere Leistungen und Angebote

Auf einen Blick
  • Pflegerische Unterstützung 
  • Medizinische Versorgung nach ärztlicher Verordnung
  • Aktivitäten der sozialen Betreuung, wie Gedächtnistraining, Gymnastik, Kochen und Backen, Gesellschaftsspiele usw. 
  • Veranstaltungen, Feierlichkeiten und Ausflüge
  • Menüauswahl aus der hauseigenen Küche
  • Kostenfreie Getränke
  • Wohlfühlbäder
  • Friseurbesuche und Fußpflege in der Einrichtung
Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Hessen-Nord e.V.
Wilhelmshöher Allee 32 A
34117 Kassel
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