Die Einhaltung der Menschenrechte und damit einhergehender Umweltstandards, sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch entlang unserer Dienstleitungskette, ist unser Anspruch. Unser Ziel ist es, unseren Lieferanten entlang der Dienstleistungskette zu helfen, die Anforderungen des LkSG zu erfüllen. Um dies zu erreichen, haben wir bestimmte Kontroll- und Beschwerdemechanismen eingeführt und somit allen Adressatinnen und Adressaten die Möglichkeit gegeben, uns bei den Verstößen zu informieren.Bitte lesen Sie dazu unser Verfahrensordnung für das hierfür eingerichtete Hinweisgebersystem.
Beschwerdeverfahren nach Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren gem. § 8 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)